1941/10/04 – Serbien Franz Böhme Anordnung Geiselerschießungen

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4. Oktober 1941

Als Reaktion auf die Ermordung von 22 deutschen Soldaten bei Topola ordnet der Bevollmächtigte Kommandierende General Franz Böhme im deutsch besetzten Serbien an, für jeden getöteten Deutschen 100 „serbische Häftlinge“ (vorwiegend Juden und Kommunisten) und für jeden verwundeten Deutschen 50 Häftlinge zu erschießen. Wenige Tage später, am 10. Oktober, erlässt er einen Befehl, der die formelle Grundlage für die darauffolgenden Massaker der Wehrmacht an Juden, Roma und Serben bildet.

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