Zwangslager (Böhmen und Mähren)

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Zwangslager (Böhmen und Mähren)
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1942
21. März 1942Die deutsche Kriminalzentrale in Prag verhängt ein Entlassungsverbot für Gefangene aus den „Disziplinararbeitslagern“ [kárné pracovní tábory, KPT], nimmt alle Gefangene in Vorbeugehaft und stuft sie als „Asoziale“ ein (Protektorat Böhmen und Mähren, deutsch besetzte tschechische Länder).
24. Juni 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) ergeht der „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“, eine Kopie der gleichnamigen deutschen Verordnung.
1. – 3. August 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) sind alle „Zigeuner“ zu registrieren.
30. September 1942Die Besatzungsbehörden erlassen für die ‚Zigeunerlager‘ Lety und Hodonin (Protektorat Böhmen und Mähren, deutsch besetzte tschechische Länder) eine offizielle Lagerordnung.
1943
9. März 1943Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte böhmische Länder) ergeht der Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“. Er ist weitgehend eine Kopie der gleichnamigen Verordnung, die im Deutschen Reich 1937 von Heinrich Himmler erlassen wurde.