Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Deutsches Reich, eröffnet in einem Erlass an Wiener Behörden die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche der Sinti:ze und Rom:nja von den Schulen zu verweisen. Der Erlass erhält am 22. März 1941 reichsweite Gültigkeit.