In der Schweiz erkennt der Bundesrat die im Rahmen des „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“ erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti nach Maßgabe des heutigen Völkerrechts als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an.
In der Schweiz erkennt der Bundesrat die im Rahmen des „Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse“ erfolgte Verfolgung der Jenischen und Sinti nach Maßgabe des heutigen Völkerrechts als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an.