Reichsarbeitsminister Franz Seldte ordnet an, dass die Sondervorschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts, die für Juden:Jüdinnen erlassen wurden, auch für Sinti:ze und Rom:nja gelten.
Reichsarbeitsminister Franz Seldte ordnet an, dass die Sondervorschriften auf dem Gebiet des Sozialrechts, die für Juden:Jüdinnen erlassen wurden, auch für Sinti:ze und Rom:nja gelten.