1947/04/02 – Verurteilung Rudolf Höss Warschau

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2. April 1947

Das Oberste Volksgerichtshof in Warschau, Polen, verurteilt Rudolf Höss, den ersten Lagerkommandanten des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau, wegen der dort begangenen Verbrechen, darunter auch gegen Sinti:ze und Rom:nja, zum Tode. Die Hinrichtung durch Erhängen findet am 16. April 1947 auf dem ehemaligen Lagergelände von Auschwitz (Stammlager) statt.

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