Die deutsche Militärkommandantur in Estland ändert den Befehl vom 18. September 1941, dass alle Rom:nja inhaftiert werden sollen, dahingehend ab, dass nur ‚umherziehende‘ Rom:nja verhaftet werden sollen, während diejenigen mit einem festen Wohnsitz unter polizeilicher Überwachung stehen sollen.