In Deutschland ergeht der „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung”. Auf dieser Grundlage kann die Kriminalpolizei jederzeit Sinti:ze und Rom:nja in Konzentrationslager verschleppen.
In Deutschland ergeht der „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung”. Auf dieser Grundlage kann die Kriminalpolizei jederzeit Sinti:ze und Rom:nja in Konzentrationslager verschleppen.