In Deutschland verbietet der „Festsetzungserlass” allen Sinti:ze und Rom:nja unter Androhung einer Inhaftierung in einem Konzentrationslager den Wechsel ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes.
In Deutschland verbietet der „Festsetzungserlass” allen Sinti:ze und Rom:nja unter Androhung einer Inhaftierung in einem Konzentrationslager den Wechsel ihres Wohn- oder Aufenthaltsortes.