Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wird in Deutschland verabschiedet und tritt zum 1. Januar 1934 in Kraft. Es bildet die Grundlage für Zwangssterilisationen.
Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wird in Deutschland verabschiedet und tritt zum 1. Januar 1934 in Kraft. Es bildet die Grundlage für Zwangssterilisationen.