1938/01/17 – Italien (Verbannung Süd/Mittelitalien)

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17. Januar 1938

In Italien ergeht der Beschluss, dass Sinti:ze und Rom:nja ihren Wohnsitz in Provinzen in Süd- und Mittelitalien zu verlegen haben; für diejenigen, die als besonders „gefährlich“ gelten, ist die polizeiliche Verbannung (confino) nach Süditalien oder Sardinien vorgesehen.