In den Richtlinien des „Erlasses zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ des Reichskriminalpolizeiamtes, Deutschland, werden Sinti:ze und Rom:nja als ganze Gruppe zu „Asozialen“ erklärt.
In den Richtlinien des „Erlasses zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ des Reichskriminalpolizeiamtes, Deutschland, werden Sinti:ze und Rom:nja als ganze Gruppe zu „Asozialen“ erklärt.