1938/04/04 – Erklärung Sinti und Roma zu „Asozialen“

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4. April 1938

In den Richtlinien des „Erlasses zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ des Reichskriminalpolizeiamtes, Deutschland, werden Sinti:ze und Rom:nja als ganze Gruppe zu „Asozialen“ erklärt.