Das Reichskriminalpolizeiamt instruiert alle Kriminalpolizeistellen, Vorsprachen von Sinti:ze und Rom:nja in Berlin, Deutschland, zu unterbinden. Die Angehörigen, die sich dort für eine Entlassung ihrer im Juni 1938 verschleppten Ehemänner, Väter oder Söhne aus Konzentrationslagern einsetzen wollen, müssen unter Androhung von KZ-Haft in ihre Heimatorte zurückkehren.