1938/07/26 – „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ Österreich

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26. Juli 1938

Die Gültigkeit des „Erlasses zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 wird auf das an Deutschland angeschlossene Österreich ausgedehnt. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in Konzentrationslager verschleppt werden.