Das Württembergische Innenministerium, Deutschland, bestimmt in einem Erlass, alle schulpflichtigen und minderjährigen Sinti:ze und Rom:nja aus den übrigen Heimen auszusondern und in das katholische Kinderheim St. Josefspflege in Mulfingen einzuweisen. Der „Heimerlass“ bereitet die rassistische Ausgrenzung vor, die Grundlage für die spätere Deportation der Kinder und Jugendlichen ist.