Das Reichskriminalpolizeiamt, Deutschland, verfügt in einem Erlass, der nur gegen Sintize und Romnja gerichtet ist, die Verschleppung von Frauen, die im Verdacht des Wahrsagens stehen, in ein Konzentrationslager.
Das Reichskriminalpolizeiamt, Deutschland, verfügt in einem Erlass, der nur gegen Sintize und Romnja gerichtet ist, die Verschleppung von Frauen, die im Verdacht des Wahrsagens stehen, in ein Konzentrationslager.