Das Reichskriminalpolizeiamt, Deutschland, ordnet an, dass die im Juni 1938 in Konzentrationslager eingewiesenen Sinti und Roma grundsätzlich nicht entlassen werden sollen.
Das Reichskriminalpolizeiamt, Deutschland, ordnet an, dass die im Juni 1938 in Konzentrationslager eingewiesenen Sinti und Roma grundsätzlich nicht entlassen werden sollen.