1940/09/30 – „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ Annektierte Gebiete Polens

Logo
Suche
30. September 1940

Die Gültigkeit des „Erlasses zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 wird auf die von Deutschland annektierten und an das Reich angeschlossenen Gebiete Polens ausgedehnt. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in Konzentrationslager verschleppt werden.