In dem Deutschland angeschlossenen Elsass (Frankreich) wird der „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom Dezember 1937 eingeführt. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in ein Konzentrationslager deportiert werden.
In dem Deutschland angeschlossenen Elsass (Frankreich) wird der „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom Dezember 1937 eingeführt. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in ein Konzentrationslager deportiert werden.