Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Deutschland, erlässt mit dem ‚Sühnebefehl‘ für das Oberkommando der Wehrmacht die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50–100 Zivilpersonen hinzurichten.
Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Deutschland, erlässt mit dem ‚Sühnebefehl‘ für das Oberkommando der Wehrmacht die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50–100 Zivilpersonen hinzurichten.