Im Deutschen Reich unterliegen Juden:Jüdinnen ab dem 6. Lebensjahr einer Kennzeichnungspflicht und müssen einen gelben Stern („Judenstern“) tragen.
Im Deutschen Reich unterliegen Juden:Jüdinnen ab dem 6. Lebensjahr einer Kennzeichnungspflicht und müssen einen gelben Stern („Judenstern“) tragen.