Wenige Tage, nachdem er die Geiselerschießungen durch die Wehrmacht als ‚Sühne‘ für die Verluste bei Topola, deutsch besetztes Serbien, angeordnet hatte, erlässt der Bevollmächtigte Kommandierende General einen Befehl, der die formelle Grundlage für die darauffolgenden Massaker der Wehrmacht an Juden, Roma und Serben bildet.