In einem Erlass ordnet das Reichssicherheitshauptamt die Deportation der Rom:nja und Sinti:ze aus den „Alpen- und Donau-Reichsgauen“ (= Österreich) in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an.
In einem Erlass ordnet das Reichssicherheitshauptamt die Deportation der Rom:nja und Sinti:ze aus den „Alpen- und Donau-Reichsgauen“ (= Österreich) in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an.