1949/05/23 – Deutschland (Grundgesetz)

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23. Mai 1949

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird verkündet. Es bildet die Verfassung der neuen Demokratie. In Abgrenzung zu dem verbrecherischen NS-Regime werden in den Artikeln 1 bis 19 die Rechte festgelegt, die jeder Mensch hat. In Artikel 1 Absatz 1 heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

 

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