1950/02/22 – Runderlass Kriminalpolizei Prüfung

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22. Februar 1950

In einem Runderlass informiert das württemberg-badische Justizministerium in Deutschland, dass Anträge von „Zigeunern“ vor der Bearbeitung grundsätzlich an die Kriminalpolizei zur Prüfung der Legitimität der Ansprüche weiterzuleiten seien.

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