In einem Runderlass informiert das württemberg-badische Justizministerium in Deutschland, dass Anträge von „Zigeunern“ vor der Bearbeitung grundsätzlich an die Kriminalpolizei zur Prüfung der Legitimität der Ansprüche weiterzuleiten seien.
In einem Runderlass informiert das württemberg-badische Justizministerium in Deutschland, dass Anträge von „Zigeunern“ vor der Bearbeitung grundsätzlich an die Kriminalpolizei zur Prüfung der Legitimität der Ansprüche weiterzuleiten seien.