Das Gesetz Nr. 117/1927 Coll. über „umherziehende Zigeuner“ wird durch § 150 des Gesetzes Nr. 88/1950, dem neuen Strafgesetzbuch der Tschechoslowakei, aufgehoben.
Das Gesetz Nr. 117/1927 Coll. über „umherziehende Zigeuner“ wird durch § 150 des Gesetzes Nr. 88/1950, dem neuen Strafgesetzbuch der Tschechoslowakei, aufgehoben.