Der Bundesgerichtshof in Deutschland hebt sein Urteil von 1956 auf und erkennt an, dass rassenpolitische Gründe für die Verfolgung von Sinti:ze und Rom:nja schon vor 1943 mitursächlich gewesen sein konnten.
Der Bundesgerichtshof in Deutschland hebt sein Urteil von 1956 auf und erkennt an, dass rassenpolitische Gründe für die Verfolgung von Sinti:ze und Rom:nja schon vor 1943 mitursächlich gewesen sein konnten.