Franz Böhme

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Franz Böhme
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1941
16. September 1941Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Deutschland, erlässt mit dem ‚Sühnebefehl‘ für das Oberkommando der Wehrmacht die Weisung an die Truppe, für jeden aus dem Hinterhalt getöteten deutschen Soldaten 50–100 Zivilpersonen hinzurichten.
4. Oktober 1941In response to the killing of 21 German soldiers near Topola, German-occupied Serbia, the shooting of 2,100 Jews and Roma as hostages is decided.
10. Okober 1941Wenige Tage, nachdem er die Geiselerschießungen durch die Wehrmacht als ‚Sühne‘ für die Verluste bei Topola, deutsch besetztes Serbien, angeordnet hatte, erlässt der Bevollmächtigte Kommandierende General einen Befehl, der die formelle Grundlage für die darauffolgenden Massaker der Wehrmacht an Juden, Roma und Serben bildet.
20. – 21. Oktober 1941Nach einem Partisanenangriff auf Wehrmachtsoldaten verhaften deutsche Truppen zusammen mit der kollaborierenden serbischen Polizei 2 300 Zivilisten in und um Kragujevac – männliche Juden, Roma und einheimische Serben, darunter ganze Jahrgänge von Schülern der dortigen Mittelschule – und erschießen sie als Vergeltungsmaßnahme, zumeist am Erschießungsort Šumarice.
1947
29. Mai 1947Franz Böhme, ehemaliger Bevollmächtigter Kommandierender General in Serbien und einer der Hauptangeklagten im ‚Geiselmordprozess‘, dem siebten Nachfolgeverfahren der Nürnberger Prozesse, begeht vor der Anklageverlesung im Gefängnis Selbstmord.