Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

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Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
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1933
14. Juli 1933Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wird in Deutschland verabschiedet und tritt zum 1. Januar 1934 in Kraft. Es bildet die Grundlage für Zwangssterilisationen.