Münchner Abkommen

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Münchner Abkommen
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1938
30. September 1938Das nationalsozialistische Deutsche Reich und das faschistische Italien sowie Großbritannien und Frankreich akzeptieren das „Münchner Abkommen“, das den Verlust des tschechoslowakischen Grenzgebietes (des so genannten Sudetenlands) und das Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik bedeutet.
1. Oktober 1938Auf dem Gebiet von Böhmen, Mähren, Schlesien, der Slowakei und Karpatenruthenien entsteht die so genannte Zweite Tschechoslowakische Republik, ohne die (auf der Grundlage des so genannten Münchner Abkommens und später des so genannten Wiener Schiedsspruchs) an Deutschland, Polen und Ungarn angegliederten Gebiete.
1939
14. März 1939Der unabhängige Slowakische Staat wird ausgerufen.
15. März 1939Deutsche Truppen besetzen das restliche Gebiet des tschechischen Teils der Tschechoslowakei, d.h. das Gebiet von Böhmen, Mähren und Schlesien, das Deutschland und Polen bis dahin nicht besetzt und annektiert haben. Am Tag darauf werden die neu besetzten Gebiete als “Protektorat Böhmen und Mähren” etabliert.