Zwangsarbeitsanstalten

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Zwangsarbeitsanstalten
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1939
15. März 1939Deutsche Truppen besetzen das restliche Gebiet des tschechischen Teils der Tschechoslowakei, d.h. das Gebiet von Böhmen, Mähren und Schlesien, das Deutschland und Polen bis dahin nicht besetzt und annektiert haben. Am Tag darauf werden die neu besetzten Gebiete als „Protektorat Böhmen und Mähren“ etabliert.
1942
9. März 1942Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.