Zwangsarbeitsanstalten

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Zwangsarbeitsanstalten
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1938
30. September 1938Das nationalsozialistische Deutsche Reich und das faschistische Italien sowie Großbritannien und Frankreich akzeptieren das „Münchner Abkommen“, das den Verlust des tschechoslowakischen Grenzgebietes (des so genannten Sudetenlands) und das Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik bedeutet.
1939
15. März 1939Deutsche Truppen besetzen das restliche Gebiet des tschechischen Teils der Tschechoslowakei, d.h. das Gebiet von Böhmen, Mähren und Schlesien, das Deutschland und Polen bis dahin nicht besetzt und annektiert haben. Am Tag darauf werden die neu besetzten Gebiete als „Protektorat Böhmen und Mähren“ etabliert.
1942
9. März 1942Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Er ist weitgehend eine Kopie der gleichnamigen Verordnung, die im Deutschen Reich 1937 von Heinrich Himmler erlassen wurde. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in Konzentrationslager verschleppt werden.