Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.
Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.