Auf dem Gebiet von Böhmen, Mähren, Schlesien, der Slowakei und Karpatenruthenien entsteht die so genannte Zweite Tschechoslowakische Republik, ohne die (auf der Grundlage des so genannten Münchner Abkommens und später des so genannten Wiener Schiedsspruchs) an Deutschland, Polen und Ungarn angegliederten Gebiete.