1939/11/30 – Erlass Innenministerium des Protektorakst Böhmen und Mähren

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30. November 1939

Das Innenministerium des Protektorats Böhmen und Mähren gibt einen Erlass heraus, wonach alle “umherziehenden Zigeuner” innerhalb von zwei Monaten angesiedelt werden müssen.

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