Das Innenministerium des Protektorats Böhmen und Mähren gibt einen Erlass heraus, wonach alle “umherziehenden Zigeuner” innerhalb von zwei Monaten angesiedelt werden müssen.
Das Innenministerium des Protektorats Böhmen und Mähren gibt einen Erlass heraus, wonach alle “umherziehenden Zigeuner” innerhalb von zwei Monaten angesiedelt werden müssen.