1940/11/12 – Verbot des ambulanten Handels in Belgien und Nordfrankreich

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12. November 1940

Im deutsch besetzten Belgien und Nordfrankreich wird der ambulante Handel in der Küstenzone (Flandern und Antwerpener Bezirk) verboten. Obwohl diese Maßnahme Sinti und Roma nicht ausdrücklich erwähnt, hat sie direkte Auswirkungen auf ihre berufliche Tätigkeit.

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