Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in Konzentrationslager verschleppt werden.