Die deutsche Kriminalzentrale in Prag verhängt ein Entlassungsverbot für Häftlinge aus den „Disziplinararbeitslagern“ [kárné pracovní tábory, KPT], nimmt alle Häftlinge in Vorbeugehaft und stuft sie als „Asoziale“ ein (Protektorat Böhmen und Mähren, deutsch besetzte tschechische Länder).