Die deutsche Kriminalzentrale in Prag verhängt ein Entlassungsverbot für Gefangene aus den „Disziplinararbeitslagern“ [kárné pracovní tábory, KPT], nimmt alle Gefangene in Vorbeugehaft und stuft sie als „Asoziale“ ein (Protektorat Böhmen und Mähren, deutsch besetzte tschechische Länder).