1942/04/02 – „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ Luxemburg

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2. April 1942

Die Gültigkeit des „Erlasses zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 wird auf das von Deutschland besetzte Luxemburg ausgedehnt. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in Konzentrationslager verschleppt werden.

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