Als „asozial“ eingestufte Häftlinge werden aus den „Zigeunerlagern“ im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) in das Konzentrationslager Auschwitz I (deutsch besetztes Polen) deportiert.
Als „asozial“ eingestufte Häftlinge werden aus den „Zigeunerlagern“ im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) in das Konzentrationslager Auschwitz I (deutsch besetztes Polen) deportiert.