In Belgien wird nur dann eine Entschädigung gewährt, wenn die Verhaftung während der deutschen Besatzungszeit durch eine „selbstlose patriotische Aktivität“ verursacht worden war. Da rassistische Gründe nicht berücksichtigt werden, werden Sinti:ze und Rom:nja, die das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau überlebt haben, nicht entschädigt.