1947/02/26 – Entschädigung (Belgien)

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26. Februar 1947

In Belgien wird nur dann eine Entschädigung gewährt, wenn die Verhaftung während der deutschen Besatzungszeit durch eine „selbstlose patriotische Aktivität“ verursacht worden war. Da rassistische Gründe nicht berücksichtigt werden, werden Sinti:ze und Rom:nja, die das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau überlebt haben, nicht entschädigt.