Protektorat Böhmen und Mähren

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Protektorat Böhmen und Mähren
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1939
15. März 1939Deutsche Truppen besetzen das restliche Gebiet des tschechischen Teils der Tschechoslowakei, d.h. das Gebiet von Böhmen, Mähren und Schlesien, das Deutschland und Polen bis dahin nicht besetzt und annektiert haben. Am Tag darauf werden die neu besetzten Gebiete als „Protektorat Böhmen und Mähren“ etabliert.
30. November 1939Der Innenminister des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) ordnet an, dass sich alle „wandernden Zigeuner“ bis zum 1. Januar 1940 in ihren Heimatstädten oder an ihrem Aufenthaltsort niederlassen müssen.
1942
9. März 1942Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.
24. Juni 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) ergeht der „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“, eine Kopie der gleichnamigen deutschen Verordnung.
10. Juli 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) ergeht die Durchführungsverordnung zum „Erlass zur Bekämpfung der Zigeunerplage“, in der die Einzelheiten seiner Umsetzung festgelegt werden.
1. – 3. August 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte böhmische Länder) werden als „Zigeuner“ definierte Personen registriert.
2. August 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) werden die „Zigeunerlager“ Lety bei Pisek und Hodonin bei Kunstadt in Betrieb genommen. In den ersten Tagen werden mehr als tausend Menschen in jedes Lager verschleppt.
2. – 7. Dezember 1942Als „asozial“ eingestufte Häftlinge werden aus den „Zigeunerlagern“ im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) in das Konzentrationslager Auschwitz I (deutsch annektiertes Polen) deportiert.
16. Dezember 1942„Auschwitz-Erlass”: Heinrich Himmler, Chef der Schutzstaffel („Reichsführer SS”), ordnet die Deportation von Sinti:ze und Rom:nja aus dem Deutschen Reich in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an.
1943
6. März 1943Der erste Deportationszug aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“, in dem sich ca. 1 040 romani Männer, Frauen und Kinder befinden, verlässt die Stadt Brünn. Sie werden am 7. und 8. März im Lager registriert.
9. März 1943Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte böhmische Länder) ergeht der Erlass zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“. Er ist weitgehend eine Kopie der gleichnamigen Verordnung, die im Deutschen Reich 1937 von Heinrich Himmler erlassen wurde.
10. März 1943 Der zweite Deportationszug aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“, in dem sich ca. 650 romani Männer, Frauen und Kindern befinden, kommt von der Stadt Prag aus im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an. Sie werden am 11. März registriert.
19. März 1943Etwa 1 050 Männer, Frauen und Kinder, die auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“ aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) deportiert wurden, werden bei ihrer Ankunft im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau registriert. Sie kommen mit dem dritten Deportationszug aus dem Protektorat an, der in der Stadt Olmütz abfährt.
7. Mai 1943Etwa 860 Männer, Frauen und Kinder, hauptsächlich Gefangene des Zwangslagers Lety bei Pisek, werden im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau registriert. Sie wurden mit dem vierten Deportationszug aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“ deportiert.
8. August 1943In Lety bei Pisek im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) wird die „Liquidierung“ des „Zigeunerlagers“ abgeschlossen und das Lager offiziell aufgelöst.
22. August 1943Etwa 770 Männer, Frauen und Kinder, hauptsächlich Häftlinge des „Zigeunerlagers“ Hodonin bei Kunstadt, werden im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau registriert. Sie wurden mit dem fünften Deportationszug aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“ deportiert.
30. September 1943Das „Zigeunerlager“ Hodonin bei Kunstadt im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) wird aufgelöst, aber erst am 1. Dezember 1943 offiziell geschlossen.
19. Oktober 1943Auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“ kommt der sechste Deportationszug aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte böhmische Länder) mit ca. 90 Personen aus den Städten Prag und Brünn im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an.
1944
27. Januar 1944Etwa 30 Sinti:ze und Rom:nja, ehemalige Internierte aus dem „Zigeunerlager“ Hodonin bei Kunstadt, Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder), werden in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert.
28. Januar 1944Auf der Grundlage des „Auschwitz-Erlasses“ trifft der siebte Deportationszug aus dem Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) mit ca. 40 Personen aus den Städten Prag und Brünn im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ein.