Weibliche Kriminalpolizei

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Weibliche Kriminalpolizei
  • Version 1.0
  • Publikationsdatum 11. Juli 2025

Die Weibliche Kriminalpolizei (WKP) war für polizeiliche Maßnahmen gegen als ‚sozial abweichend‘ stigmatisierte Kinder und Jugendliche zuständig, worunter pauschal auch minderjährige Sinti:ze und Rom:nja gefasst wurden. 1939 wurde im Berliner Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) eine „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gegründet und zusammen mit diesem in das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) eingegliedert. Ab 1940 war die WKP auch für mehrere Jugendkonzentrationslager zuständig.

Vorgeschichte

Die Präsenz von Frauen im Polizeiapparat geht auf die Tätigkeit von Fürsorgerinnen innerhalb der Sittenpolizei seit Beginn des 20. Jahrhunderts zurück. Diese waren vor allem für Prostituierte oder ‚gefährdete‘ Frauen sowie Jugendliche zuständig.1Vgl. Meier, „Täterinnen der Weiblichen Kriminalpolizei“; Blum, „‚Frauliche Sonderaufgaben‘“. Gemeinsam war den Beamtinnen der Weimarer Republik das Selbstverständnis, mit ihrer Arbeit eine soziale und demokratische Ausrichtung der Polizei zu fördern.

Dies ging einher mit einem generellen strukturellen Wandel innerhalb der deutschen Kriminalpolizei in den 1920er-Jahren. Die Kriminalpolizei arbeitete nach dem Grundsatz, dass für jede Verbrechenskategorie – in Teilen sogar mit Fokus auf bestimmte Techniken zur Ausübung eines Verbrechens (dem „Modus operandi“) – ein speziell ausgebildeter Kriminalist bzw. mit der weiblichen Kriminalpolizei speziell ausgebildete Kriminalistinnen eingesetzt werden sollten.2Wagner, Hitlers Kriminalisten, 15–21.

Neuausrichtung im Nationalsozialismus

Die Neuausrichtung der Polizei unter dem NS-Regime nutzte insbesondere die Leiterin der Dienststelle der Weiblichen Kriminalpolizei in Berlin, Friederike Wieking (1891–1958), für eine Verstetigung und einen Ausbau der weiblichen Polizeiarbeit.3Groß, Friederike Wieking, 266. Darüber hinaus vermochte Wieking es, durch ihre fortwährende öffentliche Präsenz in Printmedien sowie auf Tagungen auch anfängliche Skeptiker unter der neuen nationalsozialistischen Führungselite von der Bedeutung der Weiblichen Kriminalpolizei zu überzeugen. Diese sollte zunehmend für den Schutz der Kinder und Jugend innerhalb der Volksgemeinschaft zuständig sein.4Ebd., 278–279.

Mit der Zentralisierung des Polizeiapparates ab Juni 1936 wurde die preußische Weibliche Kriminalpolizei in Berlin zu einem Modell für das gesamte Deutsche Reich. Die „Reichsrichtlinien“ für die WKP erstellten Wieking und ihre Kolleg:innen auf einer Tagung zwischen dem 20. und 25. November 1937, die von der Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink (1902–1999) in der Berliner Wohlfahrtsschule Blumberg organisiert worden war.

Der Erlass vom 24. November 1937, in dem Heinrich Himmler (1900–1945) als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei die Neuordnung der Dienststellen der Weiblichen Kriminalpolizei auf Reichsebene verfügte, schuf die Grundlage für die weibliche Polizeiarbeit innerhalb der Kriminalpolizei im Reich.5Bundesarchiv (BArch), R 2/12136a, Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 24.11.1937 (Sonderabdruck Nr. 82 aus dem Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren 1937, Nr. 48), Bl. 11. Ein Digitalisat dieser Akte ist unter entsprechender Signatur auf Invenio abrufbar; Groß, Friederike Wieking, 284–285; Reichskriminalpolizeiamt, Jahrbuch des Reichskriminalpolizeiamtes für das Jahr 1938. Berlin: RKPA, 1939, 37. Unliebsame Beamtinnen, die das neue politische System ablehnten, wie zum Beispiel Josefine Erkens (1889–1974) in Hamburg, wurden ab 1933 zunehmend aus ihren Ämtern gedrängt.6Nienhaus, „Nicht für eine Führungsposition geeignet“, 64–91.

Die Ausführungsanweisungen vom 19. Mai 1938 gaben den Rahmen zur praktischen Durchführung der Neuordnung vor.7BArch R 2/12136a, Ausführungsanweisungen vom 19.5.1938 zum Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 24.11.1937 betreffend Neuordnung der Weiblichen Kriminalpolizei, Bl. 12–22 (RS). Darin wurde die Notwendigkeit einer geschlechterdifferenzierten Ausrichtung kriminalpolizeilicher Arbeit im Nationalsozialismus durch Rekurs auf stereotype Geschlechterrollen begründet.8Ebd., Bl. 14. Neu war an dieser Stelle die Einbettung der WKP in die rassenideologischen Ziele des Regimes. Dies zeigte sich auch im Arbeitsalltag und in der kriminalpolizeilichen Praxis. Das RKPA in Berlin wies nachgeordnete Dienststellen an, ab Januar 1939 eine Kartei und Statistik zu führen – aufgeteilt in drei Kategorien, die sich nach „rassen- und erbbiologischen“ Kriterien unterschieden: Jugendliche mit schweren oder häufigen Straftaten (gelbe Reiter), Judenkinder (violette Reiter) und Zigeunerkinder (schwarze Reiter).9Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher, 273; Wildt, Generation des Unbedingten, 313; Anordnung des RKPA über die „Jugendlichen Kartei und Statistik der Sonderdienststellen der weiblichen Kriminalpolizei“ vom 13.12.1938, Tgb. Nr. RKPA. 1600/8.38 I.D., FFBIZ, Rep 500, Acc 400, Nr. 10.3. Die Unterlagen sollten, so hieß es bereits 1937, „für spätere Persönlichkeitsbeurteilungen und kriminalbiologische Zwecke von erheblichem Wert sein“.10FFBIZ, Rep 500, Acc 400, Nr. 10.3, Denkschrift der Kriminal-Inspektion Weibliche Polizei in Berlin zum 10-jährigen Bestehen vom 24.4.1937, n.p.; Groß, Friederike Wieking, 295. Am 1. Juli 1939 wurde für die zentrale Lenkung der Aufgaben eine „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ im RKPA eingerichtet.

„Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ und Jugendkonzentrationslager

Im Februar 1940 beschloss der Reichsverteidigungsrat die Einrichtung von „Jugendschutzlagern“. Auf dieser Grundlage wurden spezielle Lager eingerichtet, für die die Weibliche Kriminalpolizei zuständig war, und die sie zur Verhängung der „polizeilichen Vorbeugungshaft“ gegenüber Minderjährigen nutzen konnte.11Vgl. LASA, C 30 Quedlinburg I, Nr. 326, Schnellbrief von Paul Werner, Leiter der Amtsgruppe V A im RSHA, an den Leiter der Kriminalpolizeistelle in Magdeburg vom 26.06.1940, n.p. Im Deutschen Reich existierten zwei solcher Lager, eines für weibliche Jugendliche (Uckermark) und eines für männliche Jugendliche (Moringen). Fachlich unterstanden diese Lager der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Sie wurden jedoch in das Lagersystem der SS (Schutzstaffel) eingegliedert, durch die SS bewacht und verwaltet. Daneben waren Kriminalistinnen als Leiterinnen sowie weitere Kriminalbeamte und -beamtinnen als „Erzieher“ und „Erzieherinnen“ in den Lagern tätig.12Blum, „‚Frauliche Sonderaufgaben’“, 82–83. Ein weiteres sogenanntes „Jugendverwahrlager“ befand sich in Litzmannstadt (Litzmannstadt, Jugendkonzentrationslager) und wurde Anfang Dezember 1942 für polnische und andere ausländische Kinder und Jugendliche eingerichtet.13Vgl. Guse, „Die Jugendschutzlager Moringen und Uckermark“; Kosmala, „Das Polenjugendverwahrlager“; Person und Steinert, Przemysłowa Concentration Camp, 13–161.

Ein Antrag auf Verhängung der „polizeilichen Vorbeugungshaft“ in diesen „Jugendschutzlagern“ konnte gemäß Runderlass vom 14. Dezember 1937 von den Kriminalpolizeistellen gestellt, musste aber von der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität bestätigt werden. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung von Jugendkriminalität führte auch dazu, dass Minderjährige von der WKP selbst dann überwacht und verfolgt wurden, wenn kein Verdachtsmoment vorlag. In den Ausführungsanweisungen zur Neuordnung der WKP vom 19. Mai 1938 wurde auf diesen Erlass Bezug genommen und nun sollte sich die „Vorbeugungshaft“ auch auf Kinder (bis 14 Jahre), Jugendliche (bis 18 Jahre) und Minderjährige (18 bis 21 Jahre) erstrecken.14BArch, R 2/12136a, Ausführungsanweisungen vom 19.05.1938 zum Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 24.11.1937 betreffend Neuordnung der Weiblichen Kriminalpolizei, Bl. 12–22 (RS).

Zum Aufgabenfeld gehörte auch die Zusammenarbeit mit Fürsorgestellen wie dem Jugendamt zur Einleitung einer Fürsorgeerziehung oder KZ-Einweisung. Darüber hinaus gehörte der Überwachungsdienst zu den Haupttätigkeiten der WKP.15Ebd., Bl. 19–21. Durch planmäßige Streifen wurden Kinder und Jugendliche aufgegriffen, die als deviant galten. Die gesetzlichen Grundlagen des Außendienstes der WKP definierten für bestimmte Personenkreise wie Fürsorgezöglinge, bettelnde Kinder, „Zigeunerkinder“, Ausländer oder „Geisteskranke“ Sonderbestimmungen.16FFBIZ, Rep 500, Acc 400, Nr. 10.3., Die gesetzlichen Grundlagen des Außendienstes der Weiblichen Kriminalpolizei [lediglich das Inhaltsverzeichnis ist überliefert], n.p. Es war vor allem diese strukturelle Ausrichtung auf eine weit ausgreifende „Vorbeugungspolitik“, welche die Fortexistenz und Kompetenzerweiterung der Weiblichen Kriminalpolizei im Nationalsozialismus bewirkte.

Verfolgungsmaßnahmen gegen Sinti:ze und Rom:nja

Beamtinnen der WKP wirkten in mehrerlei Hinsicht an der Verfolgung von minderjährigen Sinti:ze und Rom:nja mit.17Vgl. Meier, „Täterinnen der Weiblichen Kriminalpolizei“. Dies betraf zum Beispiel ihre Beteiligung bei der Durchsetzung des „Festsetzungserlasses“, der es Sinti:ze und Rom:nja verbot, sich von dem Ort, an dem sie sich bei der Erfassung befanden, zu entfernen. Bei Verstößen dagegen wurden Mitarbeiterinnen der WKP eingeschaltet, wenn es sich um Minderjährige handelte.18Institut für Zeitgeschichte (IfZ), Dc. 17.02, Schnellbrief des Reichssicherheitshauptamtes –Tgb. Nr. RKPA. 149/1939 -g- vom 17.10.1939 betr. Zigeunererfassung, Bl. 156–156R; Fings, „Gutachten“; Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LASA), C 29 Anh. II, Nr. 570, Einlieferungsanzeige in das Polizeigefängnis, 27.02.1943; LASA C 29 Anh III, Nr, 18, Gefangenenbuch des Polizeigefängnis, Listennummer 4761–4762.

Von WKP-Dienststellen der lokalen Polizeibehörden wurden außerdem Anträge bei der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität auf Einweisung in „Jugendschutzlager“ gestellt – oft in Zusammenarbeit mit oder auf Initiative von lokalen Fürsorgebehörden, wenn diese nicht länger für die Kinder und Jugendlichen der Minderheit aufkommen wollten. So erfolgte der Transport des 13-jährigen Rom Pero T. (1930–unbekannt) aus Magdeburg in das „Jugendverwahrlager“ in Litzmannstadt am 9. Juli 1943 auf Veranlassung des Wohlfahrts- und Jugendamtes und in Zusammenarbeit mit der WKP.19Vgl. LASA, C 29, Anh. II, Nr. 524, kriminalpolizeiliche Personalakte. Durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen waren der kroatischen Familie ihre Bären und damit ihre Erwerbsgrundlage für Aufführungen entzogen worden. Die Eltern wurden zur Arbeit in der Industrie und im Straßenbau verpflichtet und konnten deshalb ihren minderjährigen Sohn Pero T. nicht beaufsichtigen. Diese Situation nahmen das Magdeburger Wohlfahrts- und Jugendamt und die WKP zum Anlass, um den Jungen wegen angeblicher Verwahrlosung in das Jugendkonzentrationslager einzuweisen.

Im Bereich der Kriminalpolizeileitstelle Köln wurden mindestens zwei minderjährige Sinti oder Roma durch die dortige WKP nach Moringen und zwei junge Sintize oder Romnja nach Uckermark transportiert.20Fings und Sparing, Rassismus – Lager – Völkermord, 252–255. Einweisungsverfahren wurden häufig von Erziehungsbehörden eingeleitet und anschließend von der WKP umgesetzt. 21Wieking, Die Entwicklung der weiblichen Kriminalpolizei, 73.

Beamtinnen der WKP waren außerdem als Transportbegleiterinnen bei Gefangenentransporten zwischen unterschiedlichen Haftanstalten und bei der Einweisung minderjähriger Sinti:ze und Rom:nja aus Kinderheimen in das Konzentrations– und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau tätig. So fungierte beispielsweise eine Kriminalbeamtin aus Esslingen als Transportbegleiterin bei der Deportation von Kindern aus dem katholischen Kinderheim St. Josefspflege in Mulfingen nach Auschwitz-Birkenau am 9. Mai 1944.22Meister, „Schicksale der ‚Zigeunerkinder‘“; Hankeln, Antiziganismus, 263–264; 310–328. Laura Hankeln geht anders als die bisherige Forschung von 35 statt 39 deportierten Kindern und Jugendlichen aus. Vgl. 323–326. Nach neuesten Erkenntnissen sind insgesamt 38 Kinder und Jugendliche deportiert worden, vgl. Reuter, „Mulfingen“. Auch im Bereich der Kriminalpolizeileitstelle Köln ermittelten die Beamtinnen nach den großen Deportationen vom März 1943 Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien, um sie ebenfalls nach Auschwitz-Birkenau zu deportieren. Städtische Fürsorgeeinrichtungen hatten die Kinder zuvor gemeldet.23Fings und Sparing, Rassismus – Lager – Völkermord, 310.

Darüber hinaus assistierten Beamtinnen der WKP ihren zumeist männlichen Kollegen des „Sittendezernats“ bei der Meldung und Bearbeitung von Sexualdelikten, z.B. in Form von Vernehmungen der weiblichen Opfer. Bei der Verfolgung von Frauen aus der Minderheit verschränkten sich Geschlechternormen mit rassistischem Denken. Dies zeigte sich insbesondere bei der Zuschreibung eines abweichenden Sexualverhaltens und des Vorwurfs der Prostitution.24Meier, „Täterinnen der Weiblichen Kriminalpolizei“, 163– 165.

Nach 1945

Im Gegensatz zu den meisten anderen ihrer Kolleginnen wurde die ehemalige Leiterin der WKP im RKPA, Friederike Wieking, als leitende Beamtin von den Alliierten interniert. Sie war zwischen Sommer 1945 und Frühjahr 1950 in verschiedenen sowjetischen Speziallagern untergebracht und ihr Antrag auf Wiedereinstellung in den Polizeidienst wurde nach Ablauf der Haftzeit abgelehnt.25Vgl. Landesarchiv Berlin, B Rep. 057–01, Nr. 3267, Personalakte Friederike Wieking für Ermittlungen zum RSHA-Prozess ab 1963; Groß, Friederike Wieking, 333–348. Die Alliierten sowie die Polizei der Bundesrepublik und die Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) setzten weiterhin auf Frauen in der Polizeiarbeit. Daher blieben viele andere Beamtinnen in ihren Positionen oder wurden nach kurzer Entlassung wieder eingestellt, so dass die personelle Kontinuität unter den Frauen besonders groß war. Das Modell der Weiblichen Kriminalpolizei wurde jedoch durch die dezentrale Ausrichtung der Polizei unter den Alliierten aufgelöst.

Wieking veröffentlichte kurz vor ihrem Tod ein Übersichtswerk zur Geschichte der Weiblichen Kriminalpolizei. In dem Werk, das von einem selbstentlastenden Duktus gekennzeichnet ist, wurde der WKP zur Verschleierung der eigenen Verantwortlichkeit eine untergeordnete Rolle bei den NS-Verbrechen zugewiesen. Dies prägte für eine lange Zeit die Sicht auf die WKP im Nationalsozialismus. Der Umfang der Beteiligung an den Verbrechen an Sinti:ze und Rom:nja ist bis heute nicht umfassend untersucht worden.

Einzelnachweise

  • 1
    Vgl. Meier, „Täterinnen der Weiblichen Kriminalpolizei“; Blum, „‚Frauliche Sonderaufgaben‘“.
  • 2
    Wagner, Hitlers Kriminalisten, 15–21.
  • 3
    Groß, Friederike Wieking, 266.
  • 4
    Ebd., 278–279.
  • 5
    Bundesarchiv (BArch), R 2/12136a, Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 24.11.1937 (Sonderabdruck Nr. 82 aus dem Ministerialblatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren 1937, Nr. 48), Bl. 11. Ein Digitalisat dieser Akte ist unter entsprechender Signatur auf Invenio abrufbar; Groß, Friederike Wieking, 284–285; Reichskriminalpolizeiamt, Jahrbuch des Reichskriminalpolizeiamtes für das Jahr 1938. Berlin: RKPA, 1939, 37.
  • 6
    Nienhaus, „Nicht für eine Führungsposition geeignet“, 64–91.
  • 7
    BArch R 2/12136a, Ausführungsanweisungen vom 19.5.1938 zum Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 24.11.1937 betreffend Neuordnung der Weiblichen Kriminalpolizei, Bl. 12–22 (RS).
  • 8
    Ebd., Bl. 14.
  • 9
    Wagner, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher, 273; Wildt, Generation des Unbedingten, 313; Anordnung des RKPA über die „Jugendlichen Kartei und Statistik der Sonderdienststellen der weiblichen Kriminalpolizei“ vom 13.12.1938, Tgb. Nr. RKPA. 1600/8.38 I.D., FFBIZ, Rep 500, Acc 400, Nr. 10.3.
  • 10
    FFBIZ, Rep 500, Acc 400, Nr. 10.3, Denkschrift der Kriminal-Inspektion Weibliche Polizei in Berlin zum 10-jährigen Bestehen vom 24.4.1937, n.p.; Groß, Friederike Wieking, 295.
  • 11
    Vgl. LASA, C 30 Quedlinburg I, Nr. 326, Schnellbrief von Paul Werner, Leiter der Amtsgruppe V A im RSHA, an den Leiter der Kriminalpolizeistelle in Magdeburg vom 26.06.1940, n.p.
  • 12
    Blum, „‚Frauliche Sonderaufgaben’“, 82–83.
  • 13
    Vgl. Guse, „Die Jugendschutzlager Moringen und Uckermark“; Kosmala, „Das Polenjugendverwahrlager“; Person und Steinert, Przemysłowa Concentration Camp, 13–161.
  • 14
    BArch, R 2/12136a, Ausführungsanweisungen vom 19.05.1938 zum Runderlass des Reichsführers SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren vom 24.11.1937 betreffend Neuordnung der Weiblichen Kriminalpolizei, Bl. 12–22 (RS).
  • 15
    Ebd., Bl. 19–21.
  • 16
    FFBIZ, Rep 500, Acc 400, Nr. 10.3., Die gesetzlichen Grundlagen des Außendienstes der Weiblichen Kriminalpolizei [lediglich das Inhaltsverzeichnis ist überliefert], n.p.
  • 17
    Vgl. Meier, „Täterinnen der Weiblichen Kriminalpolizei“.
  • 18
    Institut für Zeitgeschichte (IfZ), Dc. 17.02, Schnellbrief des Reichssicherheitshauptamtes –Tgb. Nr. RKPA. 149/1939 -g- vom 17.10.1939 betr. Zigeunererfassung, Bl. 156–156R; Fings, „Gutachten“; Landesarchiv Sachsen-Anhalt (LASA), C 29 Anh. II, Nr. 570, Einlieferungsanzeige in das Polizeigefängnis, 27.02.1943; LASA C 29 Anh III, Nr, 18, Gefangenenbuch des Polizeigefängnis, Listennummer 4761–4762.
  • 19
    Vgl. LASA, C 29, Anh. II, Nr. 524, kriminalpolizeiliche Personalakte.
  • 20
    Fings und Sparing, Rassismus – Lager – Völkermord, 252–255.
  • 21
    Wieking, Die Entwicklung der weiblichen Kriminalpolizei, 73.
  • 22
    Meister, „Schicksale der ‚Zigeunerkinder‘“; Hankeln, Antiziganismus, 263–264; 310–328. Laura Hankeln geht anders als die bisherige Forschung von 35 statt 39 deportierten Kindern und Jugendlichen aus. Vgl. 323–326. Nach neuesten Erkenntnissen sind insgesamt 38 Kinder und Jugendliche deportiert worden, vgl. Reuter, „Mulfingen“.
  • 23
    Fings und Sparing, Rassismus – Lager – Völkermord, 310.
  • 24
    Meier, „Täterinnen der Weiblichen Kriminalpolizei“, 163– 165.
  • 25
    Vgl. Landesarchiv Berlin, B Rep. 057–01, Nr. 3267, Personalakte Friederike Wieking für Ermittlungen zum RSHA-Prozess ab 1963; Groß, Friederike Wieking, 333–348.

Zitierweise

Verena Meier: Weibliche Kriminalpolizei, in: Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Hg. von Karola Fings, Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg, Heidelberg 11. Juli 2025.-

1937
24. November 1937Heinrich Himmler gibt einen Erlass zur Neuordnung der Weiblichen Kriminalpolizei in Deutschland heraus. Kriminalbeamtinnen sind bis zum Kriegsende an der Verfolgung von Kindern und Jugendlichen aus der Minderheit der Sinti:ze und Rom:nja beteiligt.
14. Dezember 1937In Deutschland ergeht der „Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung. Auf dieser Grundlage kann die Kriminalpolizei jederzeit Sinti:ze und Rom:nja in Konzentrationslager verschleppen.
1939
1. Juli 1939In Deutschland wird innerhalb des Reichskriminalpolizeiamtes die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität“ gegründet. Sie betreibt die ab 1940 eingerichteten Konzentrationslager für Jugendliche, in die auch Sinti:ze und Rom:nja eingewiesen werden.
1940
1. August 1940Ab August 1940 wird in Moringen, Deutschland, auf Veranlassung des Reichssicherheitshauptamtes das erste Konzentrationslager für männliche Jugendliche betrieben. Auch Jugendliche aus der Minderheit der Sinti:ze und Rom:nja werden dorthin eingewiesen.
1942
1. Juni 1942In Uckermark, nahe des Konzentrationslagers Ravensbrück, Deutschland, wird auf Veranlassung des Reichssicherheitshauptamtes das erste Konzentrationslager für weibliche Jugendliche in Betrieb genommen. Auch Jugendliche aus der Minderheit der Sinti:ze und Rom:nja werden dorthin eingewiesen.
1. Dezember 1942Im Getto Litzmannstadt wird auf Veranlassung des Reichssicherheitshauptamtes innerhalb des dortigen Gettos ein Konzentrationslager für unter 16-jährige zumeist polnische und sowjetische Kinder und Jugendliche errichtet. Auch Sinti:ze und Rom:nja sind unter den Inhaftierten.
16. Dezember 1942„Auschwitz-Erlass“: Heinrich Himmler, Chef der Schutzstaffel („Reichsführer-SS“), ordnet die Deportation von Sinti:ze und Rom:nja aus dem Deutschen Reich in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an.
1943
9. Juli 1943Der 13-jährige Rom Pero T. wird auf Veranlassung des Wohlfahrts- und Jugendamtes der Stadt Magdeburg in das Jugendkonzentrationslager Litzmannstadt eingewiesen.
1944
9. Mai 1944Aus dem katholischen Kinderheim St. Josefspflege in Mulfingen, Deutschland, werden 33 Sinti:ze in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Zusammen mit einer früheren Deportation werden mindestens 38 Kinder und Jugendliche aus diesem Heim nach Auschwitz-Birkenau verschleppt. Nur drei Kinder überleben die Deportation: Luise Mai und Rosa Georges erleben ihre Befreiung in Dachau, zwischenzeitlich waren sie in Ravensbrück und im Außenlager Wolkenburg des Konzentrationslagers Flossenbürg inhaftiert. Amalie Reinhardt, überstellt nach Ravensbrück und Mauthausen, wird in Bergen-Belsen befreit.