Die Militärverwaltung für Belgien und Nordfrankreich verbietet den Aufenthalt von Sinti:ze und Rom:nja in der Küstenzone (Ost- und Westflandern sowie Bezirk Antwerpen).
Die Militärverwaltung für Belgien und Nordfrankreich verbietet den Aufenthalt von Sinti:ze und Rom:nja in der Küstenzone (Ost- und Westflandern sowie Bezirk Antwerpen).