Zenica-Resolution

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Zenica-Resolution
  • Version 1.0
  • Publikationsdatum 30. März 2026

Die Zenica-Resolution ist ein Dokument, das am 26. Mai 1942 in Zenica, Bosnien und Herzegowina, von muslimischen Intellektuellen verfasst wurde, um einen Teil der muslimischen romani Bevölkerung vor der Verfolgung zu schützen.

Nachdem die Ustaša-Behörden am 19. Mai 1942 angeordnet hatten, alle Rom:nja im Unabhängigen Staat Kroatien (USK) in das Konzentrationslagersystem von Jasenovac zu verschleppen, begannen auch auf dem Gebiet Bosnien und Herzegowinas Deportationen von Rom:nja. Die Deportation der sogenannten „Weißen Zigeuner“ – ein Exonym für Rom:nja, die seit Generationen ansässig und oft stark assimiliert waren – aus der Region Travnik und die Ankündigung ähnlicher Deportationen dieser Untergruppe der Rom:nja in der Region Herzegowina lösten Proteste der lokalen muslimischen Gemeinschaften aus. Rund 40 muslimische Intellektuelle, Landbesitzer, Staatsbeamte, religiöse Vertreter und Bürger versammelten sich am 26. Mai 1942 in Zenica und verfassten eine Erklärung, die 27 der Anwesenden unterzeichneten und die noch am selben Tag veröffentlicht wurde.

Erste Initiativen im Jahr 1941

Am 30. Juli 1941 hatte die für Bosnien und Herzegowina zuständige Behörde des faschistischen Unabhängigen Staates Kroatien in Sarajevo ein Schreiben an das Innenministerium des USK gesandt, in dem es die Befreiung der sogenannten „Weißen Zigeuner” von der Registrierung als Zigeuner” beantragte.1HR-HDA-223, Ministarstvo Unutarnjih Poslova ISC, Box 25, Nr. 21868.

Daraufhin sandte das Ministerium am 30. August 1941 ein Schreiben bezüglich der „rassischen Zugehörigkeit” der „Weißen Zigeuner” an die Bezirksbehörden von Derventa. Darin ordnete es an, diese Gruppe von allen Maßnahmen gegen Rom:nja auszunehmen, und begründete dies damit, dass diese als Muslim:innen und deswegen als Arier“ anzusehen und zu behandeln seien. In dem Schreiben wird auch die Initiative erwähnt, auf die die Anordnung zurückzuführen ist. Dabei handelte es sich um eine „Petition von Miraković Šaban und anderen aus Derventa“ sowie die Intervention des Leiters der für Bosnien und Herzegowina zuständigen USK-Behörde, Ademaga Mešić (1868–1945), in ihrem Namen.2AGHB, Fond Ulema Medžlis, UM-1-1844/1942, Innenministerium des USK an die Bezirksbehörden von Derventa, „Weiße Zigeuner. Rassenzugehörigkeit“, 30. August 1941.

Ausgehend vom historischen Kontext lässt sich vermuten, dass Miraković und die anderen Bittsteller muslimische Roma waren. Dies würde bedeuten, dass die Ausnahmeregelung für „Weiße Zigeuner“ als Reaktion auf die Petition der Betroffenen selbst erlassen wurde. Auf Grundlage der Quellen lässt sich dies jedoch noch nicht zweifelsfrei bestätigen.

Die Zenica-Resolution

Die Resolution besteht aus zwei Teilen. Im ersten Absatz des ersten Teils heißt es, dass im Islam Menschen nicht nach „Rasse und Klasse” unterschieden würdensondern nur auf Grundlage ihrer religiösen Lebensführung und ihrer Beziehung zum Glauben. Der zweite Absatz enthält die zentrale These, dass die sesshaften“ Rom:nja muslimischen Glaubens („Weiße Zigeuner”) in Bosnien und Herzegowina ein integraler Bestandteil der muslimischen Gemeinschaft seien und daher von den Behörden nicht anders als der Rest der muslimischen Bevölkerung behandelt werden dürften. Im dritten Absatz wird eine selektive Solidarität der Intellektuellen deutlich: Hier erklären sie, dass sich der von ihnen verwendete Begriff „Zigeuner” nur auf „unzivilisierte Nomaden” beziehen sollte, die keinen festen Wohnsitz hätten und ein „diebisches” Leben führten.

Der zweite Teil der Resolution enthält dann eine Abschrift des oben genannten Erlasses des Innenministeriums des USK vom 30. August 1941 (Nr. 32661/41), mit dem „Weiße Zigeuner von Diskriminierung und Verfolgung durch die Behörden ausgenommen werden. Indem sie diesen Erlass zitieren, versuchen die Unterzeichner, die schon bestehende rechtliche Grundlage ihrer Forderungen zu unterstreichen.

Die Unterzeichner der Resolution, deren Biografien größtenteils bislang nicht hinreichend erforscht sind, waren (in der Reihenfolge ihrer Unterschrift): Šaćir Konjhodžić, Präsident des Bezirksgerichts; Abdulah ef. Serdarević, Direktor der Madrasa (islamische religiöse Schule) und Präsident der Vakuf-Meʿarif-Kommission;Mehmedalija Tarabar, Grundbesitzer; Fadil Imamović, Richter; Ragib Hadžiabdić, Gefängnisdirektor; Hasib Mujić, Scharia-Richter; Midhad Serdarević, Sekretär des Eisenwerks; Asim ef. Tarabar, Imam der lokalen Gemeinde; Muhamed Kundalić, Scharia-Richter; Dr. Hasib Muminagić, Arzt; Mensur Serdarević, Verwaltungsangestellter des Eisenwerks; Osman ef. Mutapčić, Grundbesitzer; Mehmed ef. Čoloman, Präsident von El‑Hidaje [Organisation für Imame]; Teufik Limić, Schuldirektor; Huseinbeg Kulenović, Gefängnisdirektor; Mustafa Šestić, Kaufmann; Enis Mutapčić, Kaufmann; Salih Mehmedić, Kaufmann;Muhamed Selesković, Beamter; Abdulah Tabaković, Handwerker; Safvet Karić; Ahmed Osmanagić, Beamter;Smail Soko, Grundbuchbeamter; Avdaga Haramandić, Kaufmann; Salim Tarabar, Grundbesitzer; Muhamed Salčinović, Kaufmann; Mustafa Panjević, Kaufmann.3Ebenda, „Zenica-Resolution“, 26. Mai 1942.

Folgen der Resolution

Die Zenica-Resolution wurde an den Ulema Medžlis, den Rat der Islamischen Religionsgemeinschaft in Sarajevo, weitergeleitet. Dieser wandte sich nach Konsultation mit dem Reis-ul-Ulema, dem Großmufti, an die zentralen Behörden in Zagreb und bat darum, die betroffenen Rom:nja mit sofortiger Wirkung vor Verfolgung und Deportation in Lager zu schützen. Am 29. Mai 1942 ordnete das Innenministerium des USK an, Deportationen von „Weißen Zigeunern” zu beenden. Sie begründeten dies damit, dass es sich hierbei um muslimische Rom:nja handele, die als „Arier” zu definieren seien.

Am 1. Juni 1942 wandte sich dasselbe Ministerium in einem Schreiben an den Reis-ul-Ulema, und erklärte, dass es den Behörden des Lagers Jasenovac die Anweisung erteilt habe, die betreffenden Rom:nja aus dem Lager zu entlassen. Außerdem wurde betont, alle Polizeikräfte und lokalen Behörden seien erneut angewiesen worden, muslimische Rom:nja unbehelligt zu lassen und sie nicht in Lager zu deportieren. Darüber hinaus erhielten alle zuständigen Lagerbehörden die Anweisung, die betreffenden Rom:nja gemäß der Verordnung vom 29. Mai 1942 nicht in den Lagern zu inhaftieren – eine Anweisung, die in der Verordnung vom 11. Juni desselben Jahres bekräftigt wurde.

Die Unterzeichner der Zenica-Resolution forderten dementsprechend die Ustaša-Behörden auf, sich an die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der „Weißen Zigeuner” zu halten, die Rückkehr derjenigen Mitglieder der Gruppe, die bereits in die Lager deportiert worden waren, zu garantieren, und die „verantwortlichen Beamten”, die gegen die bestehenden Bestimmungen verstoßen hatten, zur Rechenschaft zu ziehen. Einigen Quellen zufolge waren zu diesem Zeitpunkt bereits fünf Eisenbahnwaggons mit Rom:nja nach Jasenovac unterwegs.4Kovačević und Rajić, Zenička ilegalna partijska organizacija, 125–26. Drei dieser Waggons mit etwa 400 Rom:nja wurden erfolgreich zurücktransportiert, womit diese vor der Deportation ins Lager bewahrt wurden.

Bald standen die Ustaša-Behörden vor einer weiteren Hürde hinsichtlich der Umsetzung der Bestimmungen über „Weiße Zigeuner”. Einige Rom:nja, denen deutlich wurde, dass eine Identifizierung als Muslim:innen möglicherweise vor Verfolgung schützen konnte, sprachen bei Behörden und anderen Stellen als solche vor. Als Reaktion darauf versandte der Ustaša-Überwachungsdienst am 9. Juni 1942 ein Rundschreiben, in dem Maßnahmen angeordnet wurden, die solche Handlungen unterbinden sollten.

Am 5. Juni 1942 verabschiedete eine Gruppe muslimischer Intellektueller aus Bugojno zudem die Bugojno-Resolution, die inhaltlich mit der „Zenica-Resolution“ identisch ist und sich nur im Entstehungsort, Datum und eben in den Namen der Unterzeichnenden unterscheidet.5AGHB, Fond Ulema Medžlis, UM-1-1844/1942, „Bugojno-Resolution“, 6. Juni 1942. Die Umstände der Entstehung dieser Resolution sowie ihre Auswirkungen auf den Schutz der Rom:nja in Bosnien und Herzegowina vor Verfolgung müssen noch systematisch untersucht werden.

Am 16. Juli 1942 leitete der Ulema Medžlis in Sarajevo die Verordnung des Innenministeriums vom 29. Mai 1942 an alle Bezirks-Meʿarif-Kommissionen (lokale Verwaltungsorgane für muslimische religiöse Angelegenheiten) und lokalen Imame weiter, zusammen mit der Anweisung, dass sie im Falle erneuter Deportationen muslimischer Rom:nja in Konzentrationslager auf der Grundlage der bestehenden Bestimmungen deren Freilassung beantragen und die Behörden entsprechend informieren sollten.

Die Resolution in der Historiografie nach 1945

Der erste Autor, der nach dem Krieg über die Zenica-Resolution schrieb, war Muhamed Hadžihajić (1918–1986) (unter dem Pseudonym Muhamed Džemaludinović). Hadžihajić erwähnte in seinen Ausführungen zum Thema, die 1971 in der Zeitschrift „Takvim“ veröffentlicht wurden, er sei persönlich an Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Erstellung wissenschaftlicher Dossiers über „Weiße Zigeuner” beteiligt gewesen und habe somit eine wichtige Rolle bei der Entwicklung des Konzepts gespielt, auf dessen Grundlage für den Schutz der Gruppe argumentiert wurde.6Džemaludinović, „Jedno svjedočanstvo“, 72–75.

Fuad Džidić (geb. 1954) und Esad Hećimović (1963–2017) diskutierten 1991 in ihrer Publikation „Robija šutnje“7Džidić und Hećimović, Robija šutnje, 163. die Bedeutung der Resolution. Seitdem haben unterschiedliche Autoren über die Resolution geschrieben. In diesen Publikationen findet sich vor allem ein Narrativ, welches die Resolution als ein Beispiel für pan-bosniakischen Humanismus und zivilgesellschaftlichen Aktivismus der muslimischen Bevölkerung im Widerstand gegen den Faschismus während des Zweiten Weltkriegs hervorhebt. Dadurch seien bosnische Rom:nja vor Verfolgung und Vernichtung durch die Ustaša-Behörden bewahrt worden. Die Zenica-Resolution wird als Teil ähnlicher Resolutionen bosnischer Muslime eingeordnet, welche die Politik der Ustaša offen kritisierten. Es wird jedoch als Besonderheit der Resolution hervorgehoben, dass sie zum einen präventiven Charakter hatte und auf den Schutz muslimischer Rom:nja abzielte, und zum anderen von der Führung der islamischen Gemeinschaft auf höchster Ebene unterstützt worden war.8Mevludin Dizdarević, „Tretman Rom:nja: jedno svjedočanstvo“, 31–40; Ebenda; Dizdarević, „Zenička rezolucija i borba“; Ebenda, „Muslimanska rezolucija o zaštiti“, 65–68.

Kritischere Historiografie zur Zenica-Erklärung hebt hingegen hervor, die Initiative prominenter Vertreter der Islamischen Gemeinschaft habe ausschließlich auf den Schutz muslimischer Rom:nja abgezielt, nicht jedoch Rom:nja anderer Glaubensrichtungen (orthodoxe und römisch-katholische) oder solche, die (aufgrund von Berufen mit hoher geografischer Mobilität) nicht oder nicht das ganze Jahr über an einem Ort ansässig waren, miteinbezogen. Im dritten Absatz der Erklärung, der antiziganistische Stereotype enthält und nicht-sesshafte” Rom:nja explizit zu Verfolgung und Tod freigibt, wird die selektive Solidarität muslimischer Intellektueller sichtbar, die aller Wahrscheinlichkeit nach in ähnlichem Maße auch in der allgemeinen Bevölkerung vorherrschte. Bis heute fehlt eine systematische Untersuchung der Frage, wie viele Rom:nja in Bosnien und Herzegowina vor der Verfolgung gerettet wurden und wie viele ums Leben kamen.9Gladanac-Petrović, „Zenička rezolucija“.

Nichtsdestotrotz handelt es sich bei der Zenica-Resolution, die einen großen Teil der Rom:nja in Bosnien und Herzegowina vor dem sicheren Tod bewahrt hat, um einen der wenigen bekannten Fälle, in denen sich religiöse Autoritäten gegenüber den (Besatzungs-)Behörden für den Schutz von Rom:nja eingesetzt haben.

Öffentliche Anerkennung

Die Zenica-Resolution war Thema der wissenschaftlichen Konferenz „Bürgerengagement und Widerstand gegen den Faschismus als Ausdruck von Demokratie und Menschenrechten – 80 Jahre seit der Unterzeichnung der Zenica-Erklärung und 110 Jahre seit der Geburt von Fadil Imamović“, die am 20. Dezember 2022 an der Juristischen Fakultät der Universität Zenica stattfand. Auf dieser Konferenz wurde die Erklärung als Versuch der muslimischen Gemeinschaft beleuchtet, bosnische Rom:nja vor der rassistisch motivierten Verfolgung durch die Ustaša zu retten. Die Initiative wurde als Ausdruck der widerständigen und mutigen Haltung der gesamten bosnischen Öffentlichkeit sowie als Symbol für ihre humanistische und solidarische Haltung gegenüber marginalisierten Gruppen gewürdigt.

Insbesondere in den letzten zehn Jahren haben Vertreter der muslimischen Gemeinschaft wiederholt auf die Erklärung verwiesen, um dafür zu argumentieren, dass die politische und ideologische Position ihrer Religionsgemeinschaft im Gegensatz zur Politik und Ideologie der Ustaša stand. Dies kann möglicherweise auch im Kontext der Verteidigung der muslimischen Gemeinschaft gegen Vorwürfe der Kollaboration mit den Besatzungsbehörden eingeordnet werden.

Am 27. Mai 2024 brachte das Muftiat von Zenica eine Gedenktafel für die Zenica-Resolution am Gebäude der ehemaligen Sultan-Ahmed-Madrasa in Zenica an. Auf dieser heißt es, die Veröffentlichung der Resolution sei „ein Akt der Zivilcourage“ gewesen, der vielen Rom:nja in Bosnien und Herzegowina das Leben gerettet habe.10E. M., „Zenička rezolucija dobila trajni spomen.“

Notes

  • 1
    HR-HDA-223, Ministarstvo Unutarnjih Poslova ISC, Box 25, Nr. 21868.
  • 2
    AGHB, Fond Ulema Medžlis, UM-1-1844/1942, Innenministerium des USK an die Bezirksbehörden von Derventa, „Weiße Zigeuner. Rassenzugehörigkeit“, 30. August 1941.
  • 3
    Ebenda, „Zenica-Resolution“, 26. Mai 1942.
  • 4
    Kovačević und Rajić, Zenička ilegalna partijska organizacija, 125–26.
  • 5
    AGHB, Fond Ulema Medžlis, UM-1-1844/1942, „Bugojno-Resolution“, 6. Juni 1942.
  • 6
    Džemaludinović, „Jedno svjedočanstvo“, 72–75.
  • 7
    Džidić und Hećimović, Robija šutnje, 163.
  • 8
    Mevludin Dizdarević, „Tretman Rom:nja: jedno svjedočanstvo“, 31–40; Ebenda; Dizdarević, „Zenička rezolucija i borba“; Ebenda, „Muslimanska rezolucija o zaštiti“, 65–68.
  • 9
    Gladanac-Petrović, „Zenička rezolucija“.
  • 10
    E. M., „Zenička rezolucija dobila trajni spomen.“

Citation

Danijel Vojak / Paula Simon: Zenica-Resolution, in: Encyclopaedia of the Nazi Genocide of the Sinti and Roma in Europe. Ed. by Karola Fings, Research Centre on Antigypsyism at Heidelberg University, Heidelberg 30 March 2026.-

1941
30 July 1941The office of the fascist Independent State of Croatia for Bosnia and Herzegovina in Sarajevo sends a letter to the Ministry of the Interior requesting the exemption of so called ‘White Gypsies’, settled Muslim Roma, from registration as ‘Gypsies’.
30 August 1941The Ministry of Internal Affairs of the fascist Independent State of Croatia issues a circular which decrees that the so-called Muslim ‘White Gypsies’ are not to be persecuted, but to be considered ‘Aryans and treated accordingly.
1942
19 May 1942Authorities in the fascist Independent State of Croatia order the deportation of all Roma to the Jasenovac concentration camp, marking the beginning of a systematic genocide.
26 May 1942Muslim representatives from Zenica, Bosnia and Herzegovina, draw up a resolution to campaign for so-called ‘White Gypsies’, settled Muslim Roma, to be exempt from persecution and deportation, while only itinerant, ‘non-assimilated’ (Muslim) Roma, should be considered ‘Gypsies’. Thanks to this intervention (‘Zenica Resolution’), some of the Muslim Roma in Bosnia and Herzegovina are spared from persecution.
29 May 1942The Ministry of Internal Affairs of the Independent State of Croatia halts further deportations of ‘White Gypsies’, stating that they are Muslim Roma who are defined as ‘Aryans’. On 1 June 1942, the Ministry informs the Office of the Reis-ul-Ulema that it has issued an order to the authorities at the Jasenovac camp to release ‘Muslim Gypsies’, and that all police forces as well as local authorities are again instructed to leave them alone and refrain from sending them to camps.