Zwangsarbeitsanstalten (Böhmen und Mähren)

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Zwangsarbeitsanstalten (Böhmen und Mähren)
  • Version 1.0
  • Publikationsdatum 17. April 2026

Zwangsarbeitsanstalten [donucovací pracovny] wurden auf dem Gebiet der österreichischen Monarchie ab der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Haftanstalten für arbeitslose Personen über 18 Jahren eingerichtet, die von den staatlichen Behörden als „Landstreicher“, „Bettler“, „Kleinkriminelle“, „Müßiggänger“ und „Schmarotzer“ bezeichnet wurden.

Praxis in der Tschechoslowakei

Die Zwangsarbeitsanstalten existierten auch nach 1918 in der Tschechoslowakei. Sie wurden von den regionalen Behörden Böhmens und Mährens verwaltet und vom Innenministerium beaufsichtigt. Der Arrest in diesen Einrichtungen konnte von den Gerichten angeordnet werden. Kommissionen der regionalen Verwaltungen entschieden anschließend über die Dauer der Strafe: Bis 1929 betrug diese maximal drei Jahre, danach maximal fünf Jahre (mit der Möglichkeit der Bewährung). Die Einweisung in eine Zwangsarbeitsanstalt war eine ergänzende Maßnahme im Anschluss an eine Haftstrafe, wenn von dem Verurteilten nicht erwartet wurde, dass er nach seiner Entlassung ein „geordnetes“ Leben führen würde.

In Böhmen gab es Zwangsarbeitsanstalten in Prag und Pardubice. In Mähren wurden Personen, die wegen Landstreicherei und Bettelns verurteilt worden waren, in Einrichtungen in Brno, und diejenigen, die wegen schwerwiegenderer Delikte verurteilt worden waren, in Šumperk und Znojmo untergebracht. Jede dieser Einrichtungen hatte eine Kapazität von etwa 500 Personen. Nach der Annexion der Grenzgebiete durch Deutschland im Herbst 1938 verblieb die Zwangsarbeitsanstalt in Brno als Einzige unter der Kontrolle der tschechoslowakischen Regierung.

Da die Inhaftierung offiziell der „Umerziehung“ diente, wurden die nominell verdienten Löhne zur Finanzierung des Betriebs der Einrichtung verwendet. Die Häftlinge arbeiteten in verschiedenen internen Werkstätten (Schneiderei, Schuhmacherei, Schreinerei, Bäckerei usw.), wurden aber auch als Tagelöhner:innen zu privaten Unternehmern außerhalb des Geländes geschickt. Im Jahr 1933 übernahm die Zwangsarbeitsanstalt in Brno den staatlichen Steinbruch in Olšovec (Bezirk Přerov), in dem mindestens die Hälfte der Häftlinge aus Brno arbeitete. Einige von ihnen versuchten, den harten Arbeitsbedingungen im Steinbruch durch Flucht oder Selbstverstümmelung zu entkommen.

Unter deutscher Besatzung

Nach der Errichtung des Protektorats Böhmen und Mähren im März 1939 wurde der Betrieb der Zwangsarbeitsanstalten ohne grundlegende Änderungen fortgesetzt, doch wurde die Anzahl der Insass:innen während des Zweiten Weltkrieges reduziert. Die Regierungsverordnung Nr. 89/1942 Slg. vom 9. März 1942 über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung führte zur Einrichtung von ‚Anhaltelagern‘ innerhalb der Zwangsarbeitsanstalten in Prag, Pardubice und Brno. Wie die ‚Anhaltelager‘ in Lety bei Písek und Hodonín bei Kunštát (die später zu Zigeunerlagernwurden), dienten diese Lager der ‚Vorbeugehaft‘, die von der Kriminalzentrale in Prag auf unbegrenzte Zeit gegen Personen verhängt werden konnte, die als ‚Berufsverbrecher‘ und ‚Asoziale‘ eingestuft wurden.

Zu ihnen gehörten auch Zigeuner und zigeunermäßig umherziehende Personen“, die ihren Wohnort ohne Erlaubnis der Kriminalpolizei verlassen hatten und daher eingewiesen wurden. Ab 1942 wurden Hunderte als ‚Asoziale‘ bezeichnete Insass:innen von ‚Anhaltelagern‘ im Rahmen der ‚vorbeugenden Verbrechensbekämpfung‘ in Massentransporten in das Konzentrationslager Auschwitz I, gegen Kriegsende auch in andere Konzentrationslager, deportiert. Die genauen Funktionsmechanismen dieser Einrichtungen in jener Zeit sowie die Anzahl und die Lebenswege ihrer Insass:innen sind noch nicht vollständig erforscht.

Sinti:ze und Rom:nja in Zwangsarbeitsanstalten

Während des Bestehens der Zwangsarbeitsanstalten in Böhmen und Mähren wurde eine unbestimmte Anzahl von Rom:nja und Sinti:ze zusammen mit anderen Häftlingen in diese Einrichtungen verbracht. In der Zwangsarbeitsanstalt in Brno beispielsweise waren zwischen 1939 und 1945 etwa 30 Roma inhaftiert. Sie stellten jedoch nur eine Minderheit der Häftlinge dar. Etwa die Hälfte von ihnen wurde in diesem Zeitraum unter Auflagen oder endgültig entlassen. Einige von ihnen wurden in den Jahren 1942 und 1943 in das Konzentrationslager Auschwitz oder das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert, nachdem sie zuvor im ‚Zigeunerlager‘ Hodonin bei Kunstadt festgehalten worden waren.

Im Laufe des Jahres 1944, das heißt nach der Deportation der meisten Rom:nja des Protektorats nach Auschwitz-Birkenau, waren neun Roma in der Anstalt inhaftiert. Acht von ihnen wurden am 8. Februar 1945 der Kriminaldirektion in Brno zur Deportation an einen unbekannten Ort übergeben. Ihr weiterer Lebensweg ist nicht bekannt.

Zitierweise

Michal Schuster: Zwangsarbeitsanstalten (Böhmen und Mähren), in: Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Hg. von Karola Fings, Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg, Heidelberg 17. April 2026.-

1938
30. September 1938Das nationalsozialistische Deutsche Reich und das faschistische Italien sowie Großbritannien und Frankreich akzeptieren das „Münchner Abkommen“, das den Verlust des tschechoslowakischen Grenzgebietes (des so genannten Sudetenlands) und das Ende der Ersten Tschechoslowakischen Republik bedeutet.
1939
15. März 1939Deutsche Truppen besetzen das restliche Gebiet des tschechischen Teils der Tschechoslowakei, d.h. das Gebiet von Böhmen, Mähren und Schlesien, das Deutschland und Polen bis dahin nicht besetzt und annektiert haben. Am Tag darauf werden die neu besetzten Gebiete als „Protektorat Böhmen und Mähren“ etabliert. Die Besetzung verschärft die Situation für Sinti:ze und Rom:nja.
1942
9. März 1942Die Regierung des Protektorats Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) erlässt die Verordnung Nr. 89/1942 Coll. über die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Sie ist weitgehend eine Kopie der gleichnamigen Verordnung, die im Deutschen Reich 1937 von Heinrich Himmler erlassen wurde. Auf dieser Grundlage können Sinti:ze und Rom:nja jederzeit in Konzentrationslager verschleppt werden.