Maria Barbara Gerste

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Maria Barbara Gerste
  • Version 1.0
  • Publikationsdatum 11. Februar 2025

Maria Barbara Blum wurde am 11. Juli 1880 in Klosterfreiheit (Sachsen, Deutschland) geboren und war mit Adolf Gerste (1872–1943) verheiratet. In den Vorkriegsjahren betrieb die Familie Gerste ein Puppentheater, mit dem sie in Wohnwagen unterwegs war und auf Jahrmärkten im Rheinland, vor allem in der Umgebung von Frankfurt am Main, auftrat. Im Februar 1938 wurden Maria Barbara Gerste und ihre Familie in Mainz von Gerhard Stein (1910–1979), einem Anthropologen der Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF), erfasst. In einer von der RHF erstellten und in Berlin aufbewahrten Genealogie aus dem Jahr 1942 wurden die Mitglieder der Familie Gerste als ‚Zigeunermischlinge‘ aufgeführt. 

Da sie aufgrund ihres ‚Zigeuner‘-Status keinen Wandergewerbeschein erhalten konnten, gingen die Gerstes nach Saarlouis, wo die Vorschriften und Praktiken weniger streng waren. Sie arbeiteten anschließend in der Umgebung von Saarlouis und gelangten nach Straßburg. Ab Sommer 1942 organisierte die Straßburger Kriminalpolizei eine rassistische Erfassung, um die im annektierten Elsass und Lothringen lebenden Sinti:ze und Rom:nja zu identifizieren, und führte Identitätskontrollen bei anderen Wandernden durch. Im Januar 1943 verkauften die Gerstes ihren Wohnwagen und mieteten eine Wohnung in Straßburg. Sie waren in der Kronenburger Straße 72, in der Nähe des Hauptbahnhofs, gemeldet. Anfang 1943 wurden Maria Barbara Gerste und ihr Mann Adolf mit ihren Kindern Paul (geb. 1904), Alwine (geb. 1907), Robert (geb. 1908) und ihrem jüngsten Sohn, der ebenfalls Robert (geb. 1914) hieß, von Kriminalbeamten verhört und fotografiert. Die von der Straßburger Kriminalpolizei gesammelten biografischen und genealogischen Daten wurden mit den in Berlin vorhandenen Daten der RHF verglichen.

Nach den Kriterien, die das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) und die RHF auf der Konferenz zur Umsetzung des Auschwitz-Erlasses am 15. Januar 1943 festgelegt hatten, erfüllte die Familie Gerste die Voraussetzungen für eine Deportation. Aus einer Akte der Stadt Straßburg geht hervor, dass die Familie Gerste am 19. März 1943 „auf unbestimmte Zeit in ein Arbeitslager eingewiesen“ wurde.1Archives municipales de la ville de Strasbourg (AMS), 624MW, 18, Wohnsitznachweis von Adolf Gerste und Maria Barbara Blum, 1943. Am 22. März 1943 wurden 61 als ‚Zigeuner bezeichnete Personen aus dem annektierten Elsass im Konzentrations– und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau registriert. Die sechs Mitglieder der Familie Gerste befanden sich in diesem Deportationstransport – niemand von ihnen überlebte den Krieg. Maria Barbara Gerste starb am 29. August 1943 in Auschwitz-Birkenau.

Der einzige Überlebende der Familie Gerste war August Gerste (1903–unbekannt), der der polizeilichen Verhaftung in Straßburg entkommen und von Saarlouis nach Zagreb (Unabhängiger Staat Kroatien) fliehenkonnte, wo er das Kriegsende erlebte.

Einzelnachweise

  • 1
    Archives municipales de la ville de Strasbourg (AMS), 624MW, 18, Wohnsitznachweis von Adolf Gerste und Maria Barbara Blum, 1943.

Zitierweise

Théophile Leroy: Maria Barbara Gerste, in: Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Hg. von Karola Fings, Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg, Heidelberg 11. Februar 2025.-

1942
27. Juni 1942Die Kriminalpolizei in Straßburg (deutsch besetztes Frankreich) führt eine rassistische Erfassung durch, um „die Zigeunerfrage im Elsass endgültig zu lösen“.
1943
22. März 194361 Personen aus dem Elsass, die von der Kriminalpolizei in Straßburg (deutsch besetztes Frankreich) als „Zigeuner“ verhaftet wurden, werden im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau registriert, darunter auch Maria Barbara Gerste mit ihrer Familie.