Josef Janovský

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Josef Janovský
  • Version 1.0
  • Publikationsdatum 19. Oktober 2025

Josef Janovský war von der Gründung bis Februar 1943 Lagerkommandant des ZigeunerlagersLety bei Pisek im Protektorat Böhmen und Mähren. Zuvor war er Kommandant des „Arbeitsstraflagers” und des „Anhaltelagers” am selben Ort gewesen.

Werdegang

Janovský wurde am 19. März 1888 in Stříbrná Skalice [Deutsch: Silberskalitz, heute Bezirk Praha-východ] in Österreich-Ungarn geboren. Nach seinem Militärdienst trat er 1913 in die Gendarmerie ein. Während des Ersten Weltkriegs diente er als Feldgendarm. Nach dem Krieg trat er in die tschechoslowakische Gendarmerie ein und wurde nach Užhorod versetzt, von wo er nach der Zuweisung der Region an Ungarn durch den Ersten Wiener Schiedsspruch 1938 zurückkehrte.

Von 1939 bis 1940 diente er zunächst als Leiter des Bezirksgendarmeriekommandos in Kladno (Bezirk Kladno), danach in selber Position in Jílové u Prahy (heute Bezirk Praha-západ), bis er gemäß dem Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler (1889–1945) über das Protektorat Böhmen und Mähren in den zivilen Dienst des Innenministeriums versetzt wurde. Nachdem er den Rang eines Stabskapitäns der Gendarmerie erreicht hatte, trug er nun den Titel eines Oberverwaltungsbeamten.

Lagerkommandant

Im Sommer 1940 wurde Josef Janovský als Kommandant in das „Arbeitsstraflager I“, das erste Zwangslager in Lety bei Písek, versetzt. Am 20. Februar 1943 wurde er von seinen Aufgaben in Lety entbunden, da er in den Augen seiner Vorgesetzten bei der Erfüllung seiner Aufgabe als Lagerkommandant versagt hatte. Seine Versäumnisse werden meist als eigenmächtige Handlungen Janovskýs und einem unzureichenden Umgang mit der sich ausbreitenden Fleck- und Bauchtyphusepidemie im Lager beschrieben. Dies geht jedoch aus den Quellen nicht eindeutig hervor.

Janovský wurde zunächst zum Lagerbuchhalter im Arbeitserziehungslager Plan an der Lainsitz [Planá nad Lužnicí] ernannt, aber schnell wieder versetzt. Bis zum Ende des Krieges arbeitete er im Bezirksamt Prag-Venkov-Sever. Seine Position in Lety übernahm der Kommandant des Lagers Hodonin bei Kunstadt, Štěpan Blahynka (1894–1956).

Als Lagerkommandant wurde Janovský nach dem Krieg sowohl von Überlebenden als auch von ehemaligen Wachleuten als herrisch, grausam und sadistisch beschrieben, mit einer offensichtlichen Sympathie für den Nationalsozialismus. In Lety bei Pisek führte Janovský Sonderstrafen ein, die nicht in den offiziellen Lagerordnungen aufgeführt waren. Überlebende berichteten, dass Janovský neben brutalen Schlägen auch anordnete, Häftlinge mit hinter dem Rücken gefesselten Händen an einem Pfahl aufzuhängen, sodass ihre Füße den Boden nicht berührten – eine Foltermethode, die auch aus dem Konzentrationslager Auschwitz bekannt ist.

Nach 1945

Nach dem Krieg wurde Janovský in der Tschechoslowakei aufgrund seiner Rolle als Lagerkommandant in Lety wegen Kollaboration angeklagt. Eine erste Anzeige gegen ihn, die ehemalige Wachleute aufgrund seiner Behandlung der Häftlinge erstattet hatten, wurde im Sommer 1945 abgewiesen, aber eine zweite Anzeige, die kurz darauf eingereicht wurde, führte zu einer Untersuchung und einem Prozess vor einem Volksgericht in Prag.

Janovský konnte das Gericht davon überzeugen, dass er auf Befehl seiner deutschen Vorgesetzten gehandelt hatte, denen er sich nicht hatte widersetzen können. Er benannte August Lyss (1888–1973) als Verantwortlichen für die Zustände im Lager. Josef Janovský wurde am 9. September 1948 von allen Anklagepunkten freigesprochen. Da er das gesetzliche Rentenalter erreicht hatte, konnte er nach dem Prozess seine Rente beziehen. Josef Janovský starb 1956 an Krebs.

Zitierweise

Aletta Beck: Josef Janovský, in: Enzyklopädie des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma in Europa. Hg. von Karola Fings, Forschungsstelle Antiziganismus an der Universität Heidelberg, Heidelberg 19. Oktober 2025.-

1942
15. Juli 1942In der Kriminalzentrale in Prag (Protektorat Böhmen und Mähren, deutsch besetzte tschechische Länder) gibt August Lyss Anweisungen zur Organisation der „Zigeunerlager“ und zur Behandlung ihrer Insass:innen heraus.
1. – 3. August 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte böhmische Länder) werden als „Zigeuner“ definierte Personen registriert.
2. August 1942Im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder) werden die „Zigeunerlager“ Lety bei Pisek und Hodonin bei Kunstadt in Betrieb genommen. In den ersten Tagen werden mehr als tausend Menschen in jedes Lager verschleppt.
27. August 1942Josef Janovský, Kommandant des Zigeunerlagers“ Lety bei Pisek im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder), verfügt ein eigenes Regelwerk für das Lager.
30. September 1942Die Besatzungsbehörden erlassen für die Zigeunerlager“ Lety und Hodonin (Protektorat Böhmen und Mähren, deutsch besetzte tschechische Länder) eine offizielle Lagerordnung.
2. Dezember 1942Der erste Transport von Sinti:ze und Rom:nja aus dem „Zigeunerlager” in Lety bei Pisek, Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte tschechische Länder), zum Konzentrationslager Auschwitz I erfolgt auf Grundlage des Befehls zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung”. Der Transport umfasst überwiegend ältere Frauen (78 Personen) und Männer (16 Personen).
16. Dezember 1942„Auschwitz-Erlass“: Heinrich Himmler, Chef der Schutzstaffel („Reichsführer-SS“), ordnet die Deportation von Sinti:ze und Rom:nja aus dem Deutschen Reich in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau an.
31. Dezember 1942Das „Zigeunerlager“ Lety bei Pisek im Protektorat Böhmen und Mähren (deutsch besetzte böhmische Länder) wird wegen einer Epidemie von Typhus und Fleckfieber unter Quarantäne gestellt.